Zum Beschneidungsverbot

Ich bin Atheist – und für Religionsfreiheit. Das gleich vorweg, es käme mir nie in den Sinn, für ein Verbot von Religionen oder Religionsausübung einzutreten. Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden – solange er dabei nicht anderen schadet. Deswegen begrüße ich das Verbot von Jungenbeschneidungen ohne deren Einverständnis und ich werde im Folgenden begründen, warum ich dieses Urteil für längst überfällig und als großen Fortschritt betrachte.

Das Grundgesetz schützt sowohl die freie Religionsausübung als auch die körperliche Unversehrtheit. Wer würde nun bestreiten wollen, dass eine Beschneidung ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Jungen ist? Die Vorhaut wird irreversibel entfernt, häufig auch ohne Anästhesie, und all das geschieht ohne Einwilligung des Kindes.
Im Judentum findet die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt statt, also lange bevor das Kind überhaupt zu einer willentlichen Entscheidung fähig ist. Im Islam gibt es keinen vorgeschriebenen Zeitpunkt, doch geschieht die Beschneidung in der Regel im Kindesalter und damit auch vor einem Alter, in dem der zu Beschneidende selbst entscheiden und die Tragweite seiner Entscheidung abwägen könnte.

Verfassungsrechtlich wurde bisher die in Artikel 1 des Grundgesetzes verbriefte Menschenwürde über das Recht der freien Religionsausübung oder das Erziehungsrecht der Eltern gestellt, dies findet beim Verbot von Mädchenbeschneidungen Anwendung. Ferner wird der hohe Wert der Menschenwürde etwa auch darin deutlich, dass Gewalt in der Erziehung, welche im öffentlichen Diskurs oftmals auf eine „Ohrfeige“ verniedlicht wird, eben kein erzieherisches Mittel ist, sondern eine Körperverletzung darstellt. Kinder haben ein Recht darauf, gewaltfrei und an ihrem Körper unversehrt aufzuwachsen.
Einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff an einem Kind vorzunehmen, der zudem irreversibel ist, ist eben ein solcher Eingriff in das Menschenrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.

Sollten Jungen also nicht selbst darüber entscheiden dürfen, was mit ihrem Körper geschieht? Ja, möchte man sagen. Wäre da nicht die Religionsfreiheit. So wird nun vorgebracht, dass eine Beschneidung Ausdruck eben jener freien Religionsausübung sei. Das ist nur teilweise richtig – denn in der bisherigen Debatte um das Verbot wird häufig übersehen, dass ein Beschneidungsverbot vor allem und doch gerade das Recht des Kindes auf freie Religionsausübung stärkt!
Ein Junge wird durch eine Beschneidung also nicht nur körperlich irreversibel geschädigt, sondern er wird auch Teil einer Religionsgemeinschaft – ungefragt und gegen seinen Willen. Nimmt man das Recht auf Religionsfreiheit ernst, sollte es dann nicht zu vernünftigen Entscheidungen fähigen Jugendlichen obliegen, sich für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft zu entscheiden? Sollte das Recht des Individuums, selbst über seine Religionsausübung zu bestimmen, zunächst einmal nicht höher wiegen als die Absichten, die eine Religionsgemeinschaft ihm gegenüber hat?
Rein rechtlich betrachtet liegt der Fall meines Erachtens nach also klar gelagert. Doch haben die vergangenen Tage und Wochen gezeigt, wie wenig vernunftbestimmt die Diskussion um das Urteil des Kölner Landgerichts ist.

Natürlich wirft es die Frage auf, ob ein Verbot von Beschneidungen an Jungen ohne deren Einwilligungen für die jeweilige Religionsgemeinschaft praktikabel ist. Letztendlich läuft es auf die Frage hinaus, was Religion darf und wo ihre Grenzen sind.
Betrachten wir es als einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit, wenn wir Zwangsheiraten verbieten und als unmenschlich ächten? Auch diese sind Bestandteil einer religiösen Tradition und ließen sich mit dem Recht auf freie Religionsausübung begründen. Doch befinden wir dort, dass das Recht der Ehepartner (in den meisten Fällen das Recht der Frau) auf Selbstbestimmung höher wiegt als das Recht auf Religionsausübung. Wir sind der Ansicht, dass es einem Menschen selbst obliegen soll zu entscheiden, mit wem er eine Verbindung eingehen möchte und mit wem nicht. In diesem Beispiel beantworten wir also die Frage, ob Gesetze sich auf Grundlage der Menschenrechte gegen kulturelle Bräuche richten dürfen, weil sie gegen eben jene Menschenrechte verstoßen, mit Ja. Was hält uns also davon ab, auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschneidung aus dieser Perspektive zu betrachten?

Nun, es ist die kulturelle Brisanz, die mit dieser Frage verbunden ist. Während hierzulande Zwangsverheiratungen vergleichsweise selten vorzufinden und auch kein immanenter Bestandteil der hiesigen Kultur sind, so ist es die von Muslimen und Juden durchgeführte Beschneidung sehr wohl.
Vereinzelt wird auch das Argument angebracht, dass Genitalverstümmelungen bei Frauen mit gutem Recht verboten, Beschneidungen bei Männern es aber nicht werden sollten. Nun ist beides aber ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Auch wenn der unterschiedliche Sprachgebrauch („Genitalverstümmelung“ versus harmloser klingende „Beschneidung“) es so suggerieren möchte: Beschneidungen sind sowohl bei Männern als auch bei Frauen irreversibel und stellen einen enormen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Die beiden Eingriffe mögen unterschiedliche Konsequenzen haben und bei Mädchen auch weitaus schmerzhafter und gefährlicher verlaufen als bei Jungen. Doch kann dies als Argument dazu dienen, einen derartigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bei Mädchen einerseits zu verbieten und bei Jungen andererseits zu akzeptieren? Mitnichten, finde ich.

In der Regel findet man in Kulturen, in denen Mädchen beschnitten werden, auch Jungenbeschneidungen – beides sind also kulturelle Ausprägungen, beides sind Rituale, mit denen die Betroffenen oftmals in die Welt der Erwachsenen eingeführt werden. Die Mädchenbeschneidung wird seit den 1960er Jahren größtenteils geächtet und immer wieder wird darauf hingewiesen, dass sie eine Erniedrigung der Frau darstelle und darüber hinaus als Machtinstrument diene. Kann gleiches nicht auch für die Jungenbeschneidung gesagt werden? Durch die Zelebrierung der Beschneidung und die Einführung in die männliche Welt wird auch hier eine machtvolle gesellschaftliche Position erlangt und dem Machismo Lauf gebrochen. Sollte, wer der weiblichen Unterdrückung Einhalt gebieten möchte, nicht deswegen auch die Jungenbeschneidung verbieten?

Es lohnt, sich die Frage zu stellen, warum die Ablehnung von Mädchenbeschneidungen sich derart ausgeprägt hat, während Jungenbeschneidungen bisher weitgehend akzeptiert wurden. Mädchenbeschneidungen waren nie Bestandteil der westlichen Kultur und werden bis heute vor allem in Afrika praktiziert. Die in den 70er Jahren aufkommende sexuelle Befreiung und der Feminismus erkannten in der Genitalverstümmelung bei Frauen richtigerweise einen schweren Eingriff in deren körperliches Wohl. Ausgehend von dem in den 60ern und 70ern initiierten Gesellschaftswandel und den damit erkämpften Machtpositionen war es die logische Konsequenz, Mädchenbeschneidungen zu ächten und sie gesetzlich zu verbieten – wurden sie doch in der westlichen Welt nicht praktiziert und hatten dort auch keinen politisch machtvollen Fürsprecher.
Bei Jungenbeschneidungen hingegen sieht es anders aus: sie waren teilweise bereits Bestandteil der westlichen Kultur und wurden es durch Migrationsprozesse aus der arabischen Welt noch mehr. Verbunden mit der Stellung in der Gesellschaft ergibt sich natürlich auch politische Macht, die aktuell in der Debatte um die Beschneidung deutlich wird und die ihrerseits selbstverständlich gegen eine Einschränkung eben jener Macht, die durch die Religionsfreiheit beschützt wird, eintritt.

Ist man sich all dessen bewusst, so fällt es leichter, die derzeitige Debatte einzuordnen. Was bleibt ist als Tatbestand der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Wohlgemerkt sprach sich das Kölner Landgericht auch nicht generell für ein Verbot von Beschneidungen aus religiösen Gründen aus, sondern es verbot sie lediglich bei einem Jungen, der nicht selbst darüber entscheiden kann, was mit seinem Körper geschehen soll. Von einem Verbot der Beschneidung aus religiösen Gründen kann also keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um eine Verschiebung des Beschneidungszeitpunktes. Trifft der Junge die Entscheidung zur Beschneidung in einem Alter, in dem er rechtlich entscheidungsfähig ist und die Tragweite dieser Entscheidung wirklich überblicken kann, so ist dies laut Gerichtsurteil zulässig.

In Wirklichkeit diskutieren wir hier also über einen Widerstreit zwischen den Menschenrechten und einem religiösen Dogma. Muss eine Beschneidung – wie im Judentum praktiziert – acht Tage nach der Geburt erfolgen oder kann sie auch erst im 14. Lebensjahr und dann durch bewusste Entscheidung des Kindes stattfinden?Das Gerichtsurteil hat diese Debatte angestoßen und nun liegt der Ball vorerst auf Seiten der Glaubensgemeinschaften. Kulturelle Bräuche ändern sich nicht von heute auf morgen, aber sie ändern sich durch Notwendigkeiten. Das Urteil des Kölner Landgerichts hat einen solchen Denk- und Veränderungsanstoß gegeben.

Marc Rothballer

Erster Beitrag zum Urteil über die rituelle Beschneidung von Jungen!

Beschneidungen verbieten?

Das Kölner Landgericht hatte es sicherlich nicht leicht die Entscheidung gegen die Beschneidung von Jungen zu treffen, dass die körperliche Unversertheit schwerer wiegt, als die Freiheit der Religionsausübung. Konfliktfrei ist das kaum zu lösen, ohne dass eine der Parteien sich zurücknehmen muss. Zumindest die Rechtsprechung kennt keinen Kompromiss. 4000 Jahre alte Traditionen lassen sich allerdings auch schlecht vor Gericht verhandeln, das nur gesetzeskonform oder gesetzeswidrig kennt, aber kaum die Tiefe der religiösen Bedeutung  oder den kulturellen Wert für eine Gemeinschaft erfassen kann, und wenn nur in der Urteilsbegründung.

Für Nicht-Juden und Nicht-Moslems, v.a. für Atheisten, macht das Beschneidungsritual wenig Sinn und kann eigentlich abgeschafft werden. Die christliche Taufe macht aus diesem Blickwinkel so auch keinen Sinn. Dass sie schmerzfrei abläuft ist in dieser Debatte sicherlich vorteilhaft für die Kirchen, sieht doch die jüdische und muslimische Methode, ihre Nachkommen in den Kreis der Gemeinschaft aufzunehmen, aus wie ein barbarischer Akt der Verstümmelung, aus Zeiten von Tieropfern und anderen blutigen Ritualen. Aber die Taufe ist auch ein uraltes Ritual ein Kind in die Gemeinschaft aufzunehmen, ein erster Initiationsritus, eine bewusste Entscheidung des Kindes, ist das auch nicht, aber immerhin kein schmerzhaftes Entfernen eines Körperteils, auch wenn es nur ein kleiner wenig beachteter, aber zugleich sensibler Körperteil ist.

Es ist immer ein heheres Motiv für körperliche Unversertheit zu streiten, das selbe gilt für Meinungs- und Gewissensfreiheit und auch für Religionsfreiheit. Kann man aber gleichzeitig für alles sein? Freilich! Dummerweise ist das kein additiver Vorgang: Meinungsfreiheit + Religionsfreiheit + körperliche Unversertheit addieren sich nicht zu DER FREIHEIT. Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit stehen sich sehr häufig diametral gegenüber, die Mohammed- Karikaturen eines dänischen Zeichners haben das vor Jahren gezeigt, aber auch ein aktuelles Titelbild des Satiremagazins Titanic gegen das die römisch- katholische Kirche gerichtlich vorgegangen ist.

Jetzt stehen sich körperliche Unversertheit und Religionsfreiheit gegenüber. Der Konflikt ist überrasschend scharf. Ich kann mich nicht erinnern kann, dass schon vor dem Urteil eine große Debatte darüber geführt worden wäre.

Vielleicht ist jetzt aber auch ein Punkt erreicht an dem wir wieder ein Grenzziehung vornehmen müssen. Wir sind gegen körperliche Eingriffe bei kleinen Kindern, wenn diese nicht medizinisch notwendig sind!

„Die Freiheit des Einen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt“, sagte Kant etwa!  Weshalb selbstverständlich Beschneidungen zu verbieten sind. Man beschneidet doch die Freiheit des jüdischen oder muslimischen Jungen mit Vorhaut aufzuwachsen und sogar sein Erwachsenenleben zu führen. Man beschneidet vielleicht sogar seine Sexualität. Man darf es also nicht!

Hexenverbrennungen, als religiöser Ritus des Abendlandes wurden auch zu Recht beendet. Wir möchten nicht, dass dieser wieder eingeführt wird, in dem man Menschen wahllos zu Tode brachte, weil sie scheinbar vom Teufel besessen waren. Die Beschneidung von Mädchen einzuführen, wie es in manchen Gemeinschaften Afrikas fürchterlicher Brauch ist, ist auch nicht das Ziel unserer Gesellschaft. Solche Genitalverstümmelungen brauchen wir nicht zu tolerieren. Die Steinigung für Sünder einzuführen kommt „Gottseidank“ auch Niemandem in den Sinn.

Aber ist das alles wirklich vergleichbar?

Die Hexenverbrennung war eine willkürliche Ermordung von Unliebsamen, ungeliebten Aussenseitern. Die Beschneidung der Mädchen, ist vielleicht auch ein Initiationsritus aber einer der Frauen ihren untergeordneten Platz zuweist. Es ist aus meiner Sicht in erster Linie ein Herrschaftsinstrument, wobei auch dessen kultureller Aspekt allerdings völlig außer Acht gelassen wird.  Die Steinigung von Sündern, wie sie in manchen islamistischen Staaten (nicht zu verwechseln mit muslimischen Staaten), im Namen der Scharia durchgeführt wird, ist mit der Hexenverbrennung vergleichbar. Die Scharia selbst ist zunächst aber eine religiöse Gesetzessammlung, die interpretiert werden muss, wodurch es naturgemäß auch immer extreme Ausprägungen gibt.

Die Beschneidung von Jungen dagegen ist nicht mit vorangegangen Beispielen vergleichbar. Sie ist keine willkürliche Verletzung von Ungeliebten,  keine Bestrafung von Fehlgeleiteten, sondern eine religiöser Ritus, den man an einem wesentlichen Familienmitglied vornimmt, einem geliebten Kind. Das könnten natürlich auch die Befürworter von Beschneidungen an Frauen behaupten. Beschneidungen von Frauen sind aber niemals Teil einer europäischen Kultur gewesen, sie waren immer schon auf kleine religiöse Gemeinschaften beschränkt, nicht nur muslimische. Die Beschneidung von Jungen ist dagegen Teil einer europäischen Kultur, ein Ritual, das seit Jahrhunderten in Europa und Deutschland vollzogen wird, von europäischen und deutschen Juden, von europäischen und deutschen Muslimen. Beide diese Weltreligionen sind Teil der Kultur dieses Kontinents und damit ist auch die Beschneidung Teil dieser Kultur. Für Moslems und Juden stellt er noch dazu einen wesentlichen Bestandteil ihres Glaubens dar.

Man könnte nun mit einer stichhaltigen Logik behaupten: „Religion rechtfertigt keine Körperverletzung!“. Man würde Recht bekommen! – Von Atheisten sowieso, aber auch von Moslems, Juden, Christen! Mit dieser Logik lässt sich das Problem aber nicht lösen, weil es nicht zweiwertig ist. Es ist nicht einfach nur richtig oder falsch! So wenig wie es richtig oder falsch ist ein Kind abzutreiben, dass wahrscheinlich mit Trisomie 21 zur Welt kommen wird. Hier entscheiden auch Eltern und Ärzte ob körperliche Unversertheit sogar noch über dem Recht auf Leben steht. 90 Prozent aller dieser Schwangerschaften werden abgebrochen. Schmerz scheint der Fötus dabei als Mindestes nicht zu empfinden. Aber auch Schmerz ist nicht nur gut oder schlecht. Schmerz allein ist schon kein Faktum. Bis vor eineinhalb Jahrzehnten war die Ohrfeige eine gesetzlich nicht geahndetes legitimes Erziehungsmittel, eine schmerzhafte Bestrafung um ein ungewünschtes Verhalten des Kindes zu unterbinden. Auch das hat sich zum Glück ein wenig geändert, auch wenn immer noch zu viele Kinder geohrfeigt werden.

Wir denken heutezutage, dass körperliche Verstümmelungen  an „entscheidungsfähigen“ Jugendlichen oder Erwaschsenen eindeutig in deren Verantwortungsbereich fällt. Die können sich dann schmerzhaften Verfahren unterziehen, wie Tätowierungen, Brustvergrößerungen oder Piercings. Notwendig sind die nicht! Und ob sie grundsätzlich frei gewählt wurden, bleibt auch fraglich. Tätowierungen und Piercings könnten gerade bei Jugendlichen ein Akt der Loslösung sein, ein Beweis der Unabhängigkeit gegenüber den Eltern, Brustvergrößerungen, ein schmerzhaftes und gefährliches Zugeständnis an Schönheitsideale.

Ich will das alles nicht werten! – Und tatsächlich bleibt der Fakt bestehen, dass Kinder NICHT in dem Maße entscheidungsfähig sind, wie Erwachsene und dass eine Beschneidung ein schmerzhafter irreperabler Eingriff in den Körper eines Kindes ist. Allerdings ist der Mensch auch ein soziale Wesen, das trotz seiner Individualität auf menschliche Nähe und Kommunikation angewiesen ist. Ein Wesen, dass in eine Gesellschaft eingeführt wird, das notwendigerweise soziale Praxen erlernen muss, bevor es sie in Frage stellt. Entmystifiziert kann die Beschneidung als ein Teil dieses Sozialisationsprozesses betrachtet werden, als  ein Ereignis, das nachwirkt, positiv wie negativ und das zugleich ein Leben einbettet in eine Kultur die Orientierung vorgibt.

Zu lösen ist das Problem nicht! Es sollte aber zu verhandeln sein, in einem offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, nicht im Gerichtssaal, sondern unter Einbezug der Beteiligten!

Simon Oschwald

Exkurs: Beschneidungsdebatte – Call for Papers

Hallo Miteinander!

Wir wollen ein bisschen experimentieren.

Weil die Debatte um die Beschneidung von Jungen sehr heiß geführt wird, und wir kaum erwarten können auch was dazu zu sagen, haben wir beschloßen das auch zu tun.

Uns ist aufgefallen, dass in den Medien alles diskutiert wird, nur nicht die Beschneidung.

Wir wollen, dass jetzt mal versuchen und ihr könnt nächste Woche zumindest zwei Beiträge von unserer Seite erwarten, die das Thema aufnehmen und beleuchten und argumentieren. Lösungen kriegt ihr selbstverständlich keine.

Wer auch was beizutragen hat, darf hier gerne veröffentlichen. Alle Meinungen sind erlaubt, selbstverständlich außer rassistischen, antisemitischen, islamophoben oder sonstigen Äußerungen, die sich menschenfeindlich auf Gruppen beziehen.

Zynismus und Ironie sind allerdings schon erlaubt, auch wenn man vorsichtig damit sein muss!

Für uns ist es ein unwiderlegbarer Fakt, dass Moslems, Juden und viele andere Menschen, die irgendwie besonders sind,  in Deutschland leben. Hier geht es uns ums Zusammenleben, nicht ums Trennen. Das heisst allerdings nicht, dass man sich nicht eindeutig positionieren darf.

Wer also was beitragen will und dem es wichtig ist, dass Menschen trotz aller Konflikte zusammenleben können, darf uns gerne seinen Kommentar schicken unter: grenzgaengerunteruns[at]hotmail.de

Wir gehen auch mal davon aus, dass auch keiner ein großes Problem damit hat, dass wir uns von unserer eigentlichen Thematik etwas entfernen.

Wir sind gespannt!

Simon Oschwald

Space, the final frontier…

Am 21. Juli 2011 landete die Raumfähre „Atlantis“ sicher und wohlbehalten im Kennedy Space Center in Florida. Es sollte ihr letzter Flug sein, seitdem ist das US-amerikanische Shuttleprogramm eingestellt und einzig russische Sojus-Raketen sind derzeit in der Lage, Menschen in den Weltraum zu befördern.
Viele Menschen sind von derartigen Weltraumreisen fasziniert, was sich nicht zuletzt auch in der Beliebtheit von Science Fiction zeigt. Dennoch machen sich wenige Menschen Gedanken über ein paar ganz praktische Fragen. Braucht man beispielsweise für den Wiedereintritt in die Erdatmosphäre eine Genehmigung? Oder noch viel bedeutender: müssen Astronauten im Besitz eines Visums sein, wenn sie in einem fremden Land wieder landen? Führen sie Reisepässe mit, die dann in der kasachischen Wüste kurz nach der Landung erst einmal von Einreisebeamten inspiziert werden? Kann Astronauten die Einreise verweigert, können sie abgewiesen werden? Sind sie am Ende gar noch zollpflichtig?

Natürlich nicht, wird der ein oder andere sagen. Das wäre ja lächerlich. Wäre es das? Was unterscheidet einen Astronauten von einem normalen Reisenden? Lächerlich ist an all diesen Fragen nichts – zeigen sie doch vielmehr nur, wie lächerlich die Selbstverständlichkeit ist, mit der wir Pässe und die Einschränkung unserer Reisefreiheit im Alltag als gegeben hinnehmen.

Natürlich brauchen Astronauten kein Visum – sie gelten als „Boten der Menschheit im Weltraum“ (Art. V Weltraumvertrag). Ihnen stehen sogar spezielle Rechte und Ansprüche zu – eben jener Weltraumvertrag, der auch unter dem prägnanten Titel „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“ bekannt ist, eben jener Vertrag garantiert Raumfahrern in Artikel V beispielsweise im Falle eines Unfalls oder anderer Not, einer Notlandung oder Notwasserung „jede mögliche Hilfe“ durch Staaten. „Nehmen die Raumfahrer eine Notlandung oder -wasserung vor, so werden sie rasch und unbehelligt in den Staat zurückgeführt, in dem ihr Raumfahrzeug registriert ist“ (ebd.).

Es wäre zynisch zu sagen, dass bei Bootsflüchtlingen, die auf See in Richtung Europa in Not geraten, diese Rückführung FRONTEX übernimmt und „rasch und unbehelligt“ durchführt. Aber schweifen wir nicht ab, bleiben wir doch bei der Frage: warum akzeptieren wir, beim Flug in die USA nach Ausweispapieren gefragt oder bei der Fahrt nach Tschechien von eifrigen Zollbeamten kontrolliert zu werden, während wir bei Astronauten nie auf die Idee kämen, derartiges zu fordern?
Wir nehmen es als gottgegebene Selbstverständlichkeit hin, gerade so als ob wir ohne unseren Pass nicht existieren würden. In einem gewissen Sinn, der von staatlicher Seite so konstruiert wird, tun wir dies ja auch nicht – ohne Papiere scheint ein Mensch wenig wert zu sein und über reichlich wenig Rechte zu verfügen. Grundsätzlich wird uns Reisenden nämlich erst einmal eine böse Absicht unterstellt. Warum sonst nehmen sich die USA das Recht heraus, Fluggastdaten in großem Stil abzugreifen, sie auszuwerten und zu speichern? Warum sonst kontrolliert man Menschen, wenn man nicht Angst vor ihnen hat? Aber warum akzeptieren wir das, warum lassen wir uns von imaginären Linien auf Landkarten in unserer Bewegungsfreiheit einschränken? Weil Grenzen und Kontrollen uns Sicherheit suggerieren – eine Schimäre, die wir auf Kosten unserer Freiheit nur allzu bereitwillig begrüßen.

Astronauten sind Boten der Menschheit im Weltraum. Zwar dringen sie noch nicht in unbekannte Galaxien vor, die noch nie ein Mensch zuvor gesehen hat – noch nicht.  Am 22. Mai 2012 hob eine Kapsel des Privatunternehmens SpaceX ab und dockte wenige Tage später an der ISS an. Die zivile Raumfahrt steht zweifelsohne in den Startlöchern, über kurz oder lang wird sich daher die Frage stellen, ob oder wie Reiseverkehr und Migration im Weltall reglementiert werden wird. Werden wir eine Übernahme des staatlich kontrollierten Reisens sehen, in dem jeder Raumfahrer eine wie auch immer geartete Form der Erlaubnis oder Identifikation braucht, um den Weltraum zu betreten oder wieder auf seinen Heimatplaneten oder in sein Heimatland zurückkehren zu dürfen?
Zwar stellte der Weltraumvertrag erste Weichen, indem er die Nutzung des Weltraums und seiner Himmelskörper friedlichen Zwecken vorbehielt und allen Staaten der Erde gleichermaßen das Recht auf deren Nutzung einräumte. Dennoch bleibt fraglich, ob dies von Dauer sein wird und ob die Menschheit zu diesem Zeitpunkt den Zustand der Staatlichkeit bereits überwunden haben wird.

Wir akzeptieren bereits, dass Astronauten als „Boten der Menschheit“ nicht an derart alberne Dinge wie einen Reisepass, Einreisegenehmigungen oder Grenzkontrollen gebunden sind. Bei Astronauten verstehen wir, dass Staatsangehörigkeit bedeutungslos ist – aus dem schlichten Grund, weil Staaten selbst an Bedeutung verlieren, wenn man die Erde verlässt und die Weiten des Weltalls betritt.
Im Weltall und bei unseren Astronauten ist bereits das vollbracht, was auf der Erde selbst, in und zwischen den Staaten, vielen noch undenkbar scheint: Menschen werden im All als Menschen gesehen und nicht als Bürger eines bestimmten Staates. Alle Astronauten sind gleich, weil sie der Lächerlichkeit der Staatenwelt entstiegen und – endlich – nur noch Menschen sind.

Astronauten füllen deshalb keine ESTA-Formulare zur Einreise in die USA aus oder tragen Reisepässe mit sich, weil sie darüber erhaben sind. Sie reisen als Menschen und nicht als Bürger irgendeines Staates. Wir sollten uns also die Frage stellen, was wir in Zukunft sein wollen – Menschen oder Bürger eines Staates?

Marc Rothballer

Wollen wir Grenzkontrollen zurück?

Am Freitag war in der Süddeutschen Zeitung zu lesen, dass der deutsche
Innenminister das Schengen- Abkommen in Frage stellt. Damit ist er sich einig mit
dem französischen Innenminister und mit dessen Vorgesetzten Sarkozy. Grund
dafür sind die „Flüchtlingsströme“, die nach Griechenland und Italien und in andere
südliche Länder „einfallen“, und diese südlichen Länder sich stetig
überfordert zeigen die Flüchtlinge „abzuwehren“. Das scheint allgemein bekannt zu
sein. Nun kommen Friedrich und sein Amtskollege Claude Guéant zu der Idee, das
Schengen- Abkommen auszusetzen, für bis zu 30 Tage! Das Schengen- Abkommen
also, dass jedem Europäer ein Gefühl der europäischen Idee vermittelt, dass wir
vielleicht tatsächlich in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
leben, in dem wir einfach nach Frankreich fahren können oder nach Polen und
Tschechien, fast so, als ob‘s unser eigenes Heimatland wäre!

Aber macht das Schengen- Abkommen für uns noch einen Sinn, wenn wir uns
vorher fragen müssen, ob wir in ein anderes Land fahren können ohne kontrolliert zu
werden, abhängig vom politischen Klima in unserem bevorzugten Zielland? Die
Regelung wird dazu führen, dass man die Länder der Europäischen Union wieder
stärker als selbständige Staaten wahrnehmen wird, die sich wie zufällig einem
Wirtschaftsverbund namens EU angeschlossen haben. Aber das können wir nicht
wollen, zumindest dann nicht, wenn dieses Europa eben mehr sein soll als eine
Wirtschaftsvereinigung. Das Schengen -Abkommen hat dazu geführt, dass Europäer
temporär oder auf Dauer ihren Wohnort wechseln, als Studenten oder Arbeitnehmer. Das Abkommen hat damit zur Völkerverständigung beigetragen wie keine andere Regelung
der EU. Das tut der Union gut, gerade jetzt, nachdem die Wirtschaftskrise dem
Solidaritätsgedanken massiv zusetzt. Gerade deshalb muss dieser unumstrittene Vorteil betont und keine billige Effekthascherei betrieben werden, noch
dazu um einen französischen Präsidenten in einem fragwürdigen Wahlkampf, der
sich scharf gegen Asylsuchende und Migranten wendet, noch Schützenhilfe zu
gewähren. Zum Glück sind die Europäischen Verträge auch nicht so ohne weiteres
aufzulösen, das wissen beide Innenminister. Die Diskussion auf diese Stufe zu
heben ist aber schon kein gutes Omen für die EU, nachdem man letztes Jahr
Dänemark noch massiv dafür gerügt hat Grenzkontrollen wieder einzuführen, auch
seitens der Bundesregierung. Gedanken mit nationalistischen Tendenzen wie
diesen sind in vielen Ländern der Europäischen Union latent oder offensichtlich vorhanden und wenn der politische Wille erst mal generiert ist, lassen sich auch
wasserdichte Verträge auflösen. Das alles wird noch dazu auf dem Rücken von
Flüchtlingen und Asylbewerbern ausgetragen, die ständig mit der Schattenseite des
Schengenraumes zu Recht kommen müssen – der Abschottungspolitik an den
Außengrenzen. Man müsste sich nur mal vor Augen führen, dass Anfang der 90er
mehrere hunderttausend Menschen in Deutschland Asyl beantragt
haben, um deutlich zu sehen, dass die Angst, die vor Flüchtlingen geschürt wird,
trotz des neuerlichen Anstiegs auf 46.000 Asylbewerber maßlos überzogen ist. Die
Lösung kann hier nicht sein strengere Kontrollen einzuführen. Wie soll das auch
aussehen? Dann müsste die die Bundesregierung feststellen, dass wie gehabt in Libyen,
Tunesien, Ägypten eine Revolution ausbricht, aus der eine massive Vertreibung und
Menschenrechtsverletzungen folgen und würde dann die Grenzen schliessen,
aufgrund eines erwarteten Flüchtlingsstromes. Es gibt keinen
denkbaren Fall, in dem eine solche Einführung von Grenzkontrollen keine
bewusste Missachtung der universellen Menschenrechte oder eine Verletzung des bloßen Anstandes darstellt: Bei Krieg, Naturkatastrophen, Revolutionen, Folter? Es ist auch nicht harmlos Grenzen zu schließen, weil Griechenland und Italien keinerlei Standards im
Flüchtlingsschutz einhalten und die Flüchtlinge von dort zu Recht nach Mittel- oder
Nordeuropa wollen. Was nicht heißt, dass hier besonders hohe Standards
eingehalten würden. Aber selbst dann widerspricht es den Menschenrechten, weil
die Flüchtlinge dort in ihrer miserablen Situation belassen werden. Und es
widerspricht dem europäischen Gedanken, wie ich ihn verstehe, dass die
Mitgliedsländer auf Solidarität hoffen können und nicht mit ihren Problemen alleine
gelassen werden. Um Europa zu schützen bedarf es einer europaweiten
menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik, die keine Ressentiments schürt
sondern Flüchtlinge integriert. Andernfalls geraten wir in Gefahr die größten
Errungenschaften der Europäischen Union, aufgrund einer überzogenen Furcht, zu verlieren.

Simon Oschwald

Von Integration und Rassismus

Ein nebeliger Märzmorgen, ich sitze in einer sich langsam durch die Landschaft schlängelnden Regionalbahn. Mir gegenüber sitzt ein Ehepaar, vermutlich Mitte sechzig, sowie deren Tochter. Während die Tochter begeistert in einer Zeitschrift blättert – Mode, Lifestyle, Wellness, es könnte die „Frau am Herd“ gewesen sein; während jedenfalls diese Tochter in besagter Zeitschrift blättert erweitert der Vater sein tagespolitisches Wissen mit Hilfe der Bild-“Zeitung“.

Auf der Titelseite steht in großen Lettern „199.000 Euro Sofort-Rente“, daneben ist das leicht verschmitzt grinsende Konterfei von Christian Wulff zu sehen, dem Gauck-Vorgänger. Der Herr widmet sich anscheinend gerade dem ausführlichen Artikel im Innenteil zur Affäre Wulff, denn er gibt nun, ohne dass die Zeitung sein Gesicht freigeben würde, die folgende Erkenntnis von sich: „Jetzt bekommt der Wulff seinen Ehrensold. Der kostet uns Millionen!“
Seine Frau, die ihm gegenübersitzt, betrachtet derweil die auf sie gerichtete Titelseite der Bild-“Zeitung“ und das sie angrinsende Wulff-Gesicht. Sie ruft entsetzt aus: „200.000 Euro pro Monat bis ans Lebensende! Wie alt ist der denn?“

„Na, so alt ist der noch nicht,“ gibt der Mann durch die Zeitung zu bedenken. Vermutlich hatte sich der Autor des hochseriösen Artikels die Angabe „Christian Wulff (Ex-Bundespräsident, 52)“ verkniffen und ließ den Leser somit im Dunkeln.
„Der kann schon noch 40 Jahre leben – und wir bezahlen ihn dafür!“. Eine seltsame Erkenntnis. Wir bezahlen Christian Wulff dafür, dass er lebt? Ich war bisher der Ansicht, dass Bundespräsidenten a.D. den Ehrensold aus Respekt vor und als Anerkennung für das Amt erhalten. Die Frau jedoch gerät anderweitig ins Grübeln und mathematisiert munter darauf los: „40 Jahre! Das … sind ja … fast 10 Millionen Euro!“.
Während ich kurzfristig an meinem Kücheneinmalseins zweifle, dann aber doch zu der Erkenntnis komme, dass mein Ergebnis von rund 8 Millionen Euro zutreffender ist, betrachtet die Frau die Titelseite und stellt beiläufig die Frage: „Heißt der eigentlich Wulff oder Wolf?“.

Es vergehen einige Minuten, bis der Herr abermals etwas findet, dass ihn echauffiert. Er zitiert aus der Zeitung: „20 Prozent der Muslime in Deutschland wollen sich nicht integrieren!“. Bevor seine Frau fragen kann, was Muslime sind, kommentiert er auch schon den Sachverhalt: „20 Prozent! Das muss man sich mal vorstellen! Denen würd‘ ich was pfeifen! Die sollen sich integrieren oder sie werden abgeschoben! So einfach ist das! Wo sind wir denn? Kommen her und meinen, sie können sich hier aufführen!“.

Seine gesellschaftspolitisch gewiefte Analyse ging noch ein wenig weiter und endete mit der Erkenntnis, dass „wir hier in Deutschland ja die Arschlöcher sind,“, denn „uns“ könne man ja ausnutzen und „wir“ würden für alles bezahlen. Seine Frau sagte nichts dazu, wohl weniger aus Scham über die Dummheit und den latenten Rassismus ihres Mannes, als vielmehr aus schlichtem Desinteresse. Schade eigentlich.

„20 Prozent der Muslime in Deutschland wollen sich nicht integrieren“. Vielleicht stünde es dem Herren gut an, ein wenig nachzudenken über das, was er sagt. Zu gerne hätte mich der Gedankengang interessiert, durch den man von integrationsunwilligen Muslimen auf Abschiebung kommt.
Abgeschoben werden Menschen, die kein Asyl erhalten. Von Flüchtlingen oder Asylbewerbern war aber in der Statistik wohl nicht die Rede. Es ging um Muslime. Keine Staatsangehörigkeit, sondern eine Religionszugehörigkeit. Darunter fallen also Ausländer, Flüchtlinge und Asylsuchende muslimischen Glaubens, Migranten sowie Deutsche, die muslimischen Glaubens sind. Der Herr will also Muslime aus Deutschland abschieben, weil sie sich nicht in Deutschland integrieren wollen – zur Not auch dann, wenn sie Deutsche sind. Wohin möchte er dann Deutsche abschieben, die an Allah glauben?
Vielleicht würde ihm der Kurzschluss in seinem Gedankengang auffallen, wenn er „Muslime“ durch „Christen“ ersetzen würde? Vielleicht ist es aber auch gar kein Kurzschluss, sondern seine aufrichtige, radikale Überzeugung.

Ich erreiche das Ziel meiner Zugfahrt, dort möchte ich meinen neuen Personalausweis abholen. Mein alter Ausweis verlor vor zwei Tagen seine Gültigkeit. Das habe ich nicht bemerkt, es hat weder irgendwo gezwickt noch habe ich deswegen aufgehört zu sein. Würde mich die Bundespolizei am Bahnhof aufhalten und meine Papiere sehen wollen, dann hätte ich ein Problem. Ich hätte nämlich derzeit keine Papiere, zumindest keine gültigen.
Zeuge solcher Ausweiskontrollen bin ich schon oft geworden. Aber selbst kontrolliert wurde ich bisher noch nie. Warum eigentlich? Weil ich weiß bin. Weil ich wohl „deutsch“ aussehe und zur Not auch Niederbayerisch sprechen kann, womit ich dann auch endgültig über jeden Verdacht erhaben wäre.
Aber bald würde ich ja Besitzer eines neuen Ausweises sein, eines gültigen Ausweises. Zwar weiß ich auch ohne, wer ich bin und woher ich komme – der deutsche Staat traut mir aber wohl nicht so weit über den Weg. Und das, obwohl er mich ja als sein Personal, als seine Verfügungsmasse, betrachtet. Personalausweis. Andere Länder haben Identity Cards – Identitätskarten – für ihre Bewohner. Von Personal ist ausschließlich in Deutschland und Österreich die Rede.

Ich teile also der Frau im Bürgerbüro mit, dass ich meinen Personalausweis abholen möchte, damit mein Sein wieder eine Legitimation hat. Während die Dame den Papierkram erledigt und den elektronischen Schnick-Schnack des Ausweises auf meinen Wunsch hin deaktiviert, bekomme ich am Nebentisch ein Gespräch mit: Eine Dame möchte einen neuen Personalausweis beantragen. Sie hat wohl eine doppelte Staatsbürgerschaft, weswegen es zu einigen Verwirrungen mit der Beamten kommt:

„Ich habe die deutsche und die italienische Staatsangehörigkeit,“ sagt die Frau mit einem reizenden, südländischen Akzent.
„Und wie sind Sie Deutsche geworden?“ will die Beamte nüchtern-sachlich wissen.
„Mein Vater ist Italiener, meine Mutter Deutsche,“ sagt die Antragstellerin süßlich.
„Also durch Geburt,“ stellt die Beamte kühl fest.

„Wie sind Sie Deutsche geworden?“ Ja, wie wird man denn deutsch? Indem man als Kind von Eltern geboren wird, die selbst deutsche Staatsbürger sind. Aber wer ist denn überhaupt deutsch – und seit wann? Das Gebiet, auf dem ich das Licht der Welt erblickte, heißt Deutschland. Ein Gebiet, das bis vor 94 Jahren noch Königreich Bayern hieß, vor 1806 dem Kurfürst von Pfalz-Sulzbach unterstand, einige Zeit davor wiederum von Slawen besiedelt und davor größtenteils schlicht Urwald und Niemandsland war. Wer weiß, wie sich das Gebiet in 50 oder 200 Jahren nennen wird.

Nein, durch Geburt wird man doch kein Deutscher! Das behauptet der Staat, um es auf kleine Plastikkärtchen schreiben zu können und so sein Personal zu kennzeichnen. Durch Geburt wird man Mensch – nicht mehr, nicht weniger. Deutsch wird man durch die Erziehung, durch Sozialisation.
Patriot zu sein heißt nicht nur zu denken, dass das eigene Land allen anderen Nationen allein auf Grund der Tatsache, dass man darin geboren wurde, überlegen sei. Vielmehr ist es das auch, weil man dort zu solchem Denken erzogen wurde – und die Tatsache, dass es keinen Unterschied zwischen Deutsch, Kanadisch Armenisch, Malaysisch, Sudanesisch und staatenlos gibt, würde ein Weltbild zerstören. Es würde die eigene Eitelkeit kränken und gewaltig am Selbstwert kratzen – besonders an dem eines Deutschen.

Vielleicht erklärt dies auch den Gedankengang des älteren Herren aus dem Zug von vorhin: Für ihn gibt es zwischen Muslimen, Flüchtlingen, Ausländern, ja wahrscheinlich auch Schwarzen und Asiaten, keinen Unterschied. Sie sind alle anders, und sind sich darin wieder gleich: sie sind alle Nicht-Deutsch; selbst wenn sie in Deutschland geboren wurden, einen deutschen Pass besitzen und deutsch sprechen – sie sind trotzdem anders und bleiben fremd. Gerhard Polt lässt eine seiner Figuren bemerken: „Weiß-blauer Himmel, die Berge, Kirchenglocken und Blasmusik, das ist Idylle – ein Neger passt da nicht rein.“

Dass diese Einstellung zutiefst rassistisch ist, würde der ältere Herr aus dem Zug nie zugeben. Patriotisch, das ist sie schon eher. Mia san mia. Dabei ist ihm aber gewiss nicht bewusst, dass Integration mit solch einer Einstellung nur scheitern kann, weil ihr Gelingen ja gar nicht gewünscht ist.

Während ich diese Zeilen schreibe bin ich auf der Rückfahrt, abermals im Zug. Wir verlassen gerade Regensburg nordwärts, irgendwo hier lag vor rund 1800 Jahren die Grenze des Römischen Reichs zur „unzivilisierten“ germanischen Welt. Bayern gab es damals noch nicht, weder den Staat noch seine Bewohner – letztere kamen erst im Zuge der Völkerwanderung aus Böhmen. Migranten also, allesamt – weiß das die CSU?
Wieder kommt mir der Rassist aus dem Zug in den Sinn. Weiß er eigentlich, dass er als Christ einen jüdischen Araber aus Palästina anbetet, der zudem noch nicht einmal weiß gewesen sein dürfte? Ich denke nicht. Das wäre auch nicht sonderlich deutsch.

Marc Rothballer

Veranstaltung in der DESI Nürnberg: Asylmonologe (Theater trifft auf wahres Leben)

Warum Flüchtlinge „bekämpft“ werden!

„Flüchtlingsbekämpfung im Mittelmeer“
(Angela Merkel beim Bertelsmannforum 2009)

 

„Flüchtlingsbekämpfung“, „Flüchtlingsproblem“, „Flüchtlingsstrom“ und „Flüchtlingswelle“ sind vier von vielen anderen Vokabeln, die im Zusammenhang mit den irregulären Migrationsbewegungen aus den Ländern des Südens in die Europäische Union und nach Deutschland von Politikern gebraucht werden. Die einmal ausgenommen scheinen alle schon zum normalen Sprachgebrauch innerhalb der Diskurse zum Umgang mit Flüchtlingen zu gehören. „Flüchtlingsbekämpfung“ schien ein Begriff  zu sein, den Mitglieder von Menschenrechts- und Hilfsorganisationen, auf die in ihren Augen menschenrechtsverletzenden Maßnahmen an Europas Grenzen, anwandten. Bundeskanzlerin Merkel hat den Begriff allerdings schon 2009 auf einem von der Bertelsmannstiftung ausgerichteten Bürgerforum ganz selbstverständlich benutzt, wie ZEIT ONLINE schreibt, und ihm damit zum zweiten Platz bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2009 verholfen.

Allerdings? Passen die zwei Begriffe zusammen? Ein Flüchtling ist laut Duden eine „Person, die aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen ihre Heimat eilig verlassen hat oder verlassen musste und dabei ihren Besitz zurückgelassen hat.“. Flüchtlingsbekämpfung zählt zumindest die Online-Ausgabe des Duden nicht auf, allerdings Begriffe wie „Terrorismusbekämpfung“, „Kriminalitätsbekämpfung“, „Unkraut- bekämpfung“. Dass von Terrorismus und Kriminalität Gefahr für die Bevölkerung und den Rechtsstaat ausgeht ist eine nachvollziehbare These, vom Unkraut geht immerhin noch Gefahr für den Garten aus. Alle drei Phänomene werden dann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft, um ihr Auftreten zu verhindern.

Nun stellt sich die Frage, ob ein Flüchtling jemand ist, von dem eine relevante Gefahr für die Sicherheit und das Bestehen des Rechtsstaates ausgeht, so dass er mit legitimen Mitteln bekämpft werden muss. Zwar kommt niemand auf die Idee, Flüchtlinge öffentlich als Unkraut zu bezeichnen. Flüchtlinge mit Kriminellen und Terroristen in Zusammenhang zu bringen ist alles andere als unüblich. „Mit der Flüchtlingsflut steigt die Terror-Gefahr.“, betitelte die Bild einen Artikel nach einer entsprechenden Warnung durch Europol, nach den ansteigendenden Migrationszahlen im Zuge der nordafrikanischen Revolution. Es scheint also einen Zusammenhang zwischen Flüchtlingen und einem verringerten Sicherheitsempfinden zu geben. Worin liegt dieser Zusammenhang, wenn doch der Flüchtling eigentlich ein Mensch ist, der, zumindest nach der Genfer Flüchtlingskonvention, aus „einer begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung“ sein Heimatland verließ, um in einem anderen Land Schutz zu suchen“?

Dass Bundeskanzlerin Merkel den Begriff unbedacht und nebenbei verwendet ohne dessen Wirkung vorher eingeschätzt zu haben, ist bei einer routinierten Politikerin kaum zu glauben. Die Bundeskanzlerin bewegt sich auch auf der weltpolitischen Bühne, auf der einzelnen Wörtern ein noch höheres Maß an Bedeutung zu kommt. Äußerungen haben Gewicht, sogar noch mehr, wenn sie von Personen mit einer hohen sozialen Stellung getätigt werden. Äußerungen beeinflussen auch die Realität über das Maß der Beschreibung eines Sachverhaltes hinaus. Das weiss jeder, der ein unbedachtes Wort im falschen Moment fallen liess und damit eine anderen Menschen verletzt hat

Äußerungen können aber auch gezielt und bewusst eingesetzt werden, was natürlich gerade PolitikerInnen wohl bekannt ist und was sie für ihre Ziele gewinnbringend einzusetzen suchen. Der Irak-Krieg während der Legislaturperiode von Bush jun. wurde mit einer massiv erhöhten Gefahrenlage gerechtfertigt. In Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 konnte dies der eigenen Bevölkerung glaubwürdig vermittelt werden, unabhängig davon, ob diese Gefahrenlage tatsächlich jemals in diesem Ausmaß bestanden hat oder ob der Krieg zur Verringerung der terroristischen Gefahren überhaupt beiträgt. Aus politikwissenschaftlicher Sicht wird ein solcher Vorgang als Securization (=Versicherheitlichung) bezeichnet. In etwa bedeutet das, dass ein politischer Akteur eine lebensbedrohliche Gefahr (Terror) für ein bestimmtes Objekt feststellt um daraufhin Konsequenzen (Krieg) zu fordern, die unter normalen Umständen keine Zustimmung oder Mehrheit fänden.[1]

In diesem Konzept lässt sich womöglich die Ursache finden, warum die zwei konträren Begriffe „Flüchtlinge“ und „Bekämpfung“ in einem Wort zueinander gefunden haben. Es könnte Merkels Versuch gewesen sein, dass Thema zu „versicherheitlichen“, indem sie Deutschland eine Bedrohung durch Flüchtlinge zuweist, woraus resultiert, dass Europas Grenzen vor irregulärer Migration mit (möglicherweise) militärischen Mitteln geschützt werden müssen. Der Maßnahmenkatalog, den sie zwar  eher anspricht als fordert, umfasst auch Entwicklungshilfe, obwohl der Begriff „Bekämpfung“ eher daran erinnert, dass militärische Mittel angemahnt sein könnten. Diese haben jedenfalls im Umgang mit Flüchtlingen bislang nicht zum offiziellen Standardrepertoire innerhalb der Migrationspolitik gezählt.

Merkels Äußerungen fehlt sicherlich der dramatische Moment, den man üblicherweise bei einer existentiellen Sicherheitsbedrohung erwartet. Allerdings ist aus normativer Sicht ein gemeinsame Verwendung der beiden Begriffe „Flüchtling“ und „Bekämpfung“ völlig ausgeschlossen. Die Regierungschefin bringt sie trotzdem bewusst in einen Zusammenhang und das als erste relevante Politikerin mit einem hohen Ansehen in der Bevölkerung. Auch deshalb lohnt sich ein Seitenblick auf den nachfolgenden Diskurs zur Thematik um abschätzen zu können, welche Wirkung die Äußerung erzielt hat.

Zwar wurde Merkels Begriffsfindung kritisiert und für die Wahl zum Unwort des Jahres 2009 nominiert, ein großes mediales Echo hat ihre Äußerung dennoch nicht hervorgerufen. Im Diskurs selbst scheint aber ihre ambivalente Haltung zwischen Bekämpfung und Hilfe Widerhall zu finden. Während der politischen Krise im Zuge der nordafrikanischen Revolutionen und dem damit einhergehenden Anstieg der Flüchtlingszahlen auf Lampedusa 2011 haben sich verschiedene Politiker der Regierungsparteien ähnlich geäußert. Rhein, der damalige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, forderte laut Bild „schärfere Grenzkontrollen“ sowie die Kontrolle von aus Italien kommenden Flugzeugen, um festzustellen, ob diese Flüchtlinge eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen“. Auf der anderen Seite betonte er, dass Hilfe vor Ort zu leisten wäre.  Der bayerische Innenminister Hermann äußerte auf Italiens Ankündigung, Flüchtlinge mit Visa auszustatten, hingegen nur, dass die „Wiedereinführung von Grenzkontrollen“ das letzte Mittel sei.

Sehr häufig wird im Zusammenhang mit Flüchtlingen offensichtlich auf irgendeine Weise auf eine Bedrohung der Sicherheit angespielt, oft auch die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz der Inländer. Gängige Begriffe wie die eingangs erwähnten „Flüchtlingsstrom“, „Flüchtlingsflut“ etc. schaffen gleichzeitig das Bild einer rohen Naturgewalt, von der man sich nur mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützen kann. Die selbstverständliche Verwendung solcher Begriffe in den Medien und das Ausbleiben der Empörung über den von der Bundeskanzlerin verwendeten Begriffs der „Bekämpfung“ lassen darauf schliessen, dass ein relevanter und großer Teil der Bevölkerung tatsächlich Flüchtlinge als Bedrohung der Sicherheit wahrnimmt und womöglich einer „Bekämpfung“ zustimmt.

Der unüblich deutliche Begriff hebt das Maß der vermeintlichen Bedrohung noch einmal deutlich an und erleichtert damit zukünfig ein härteres Vorgehen gegen Flüchtlinge an Europas Grenzen zu fordern. Die Rückschiebeaktionen im Mittelmeer von Frontex und das Satelittenüberwachungssystem „EuroSur“ reichen dabei allein schon aus um eine Assoziation einer Bekämpfung von Flüchtlingen mit militärischen Mitteln auszulösen.

Es bleibt fraglich, warum bei einer vornehmlich menschenrechtlichen Problematik, die auch Niederschlag im Art 16a des Grundgesetz findet, eine derart ausgestaltete Drohkulisse aufgebaut wird. Sie wäre kontraproduktiv wenn man nur im Sinn hätte Flüchtlingen zu ihrem Recht zu verhelfen und ihnen Schutz vor Verfolgung zu gewähren. Andererseits wäre es natürlich auch naiv zu glauben, alle die in Deutschland Schutz suchen würden den auch uneingeschränkt erhalten. Allein wie die Debatte geführt wird erschreckt. Und wenn man vom wahrscheinlichen Fall ausgeht, dass die Bundeskanzlerin ihre Worte mit bedacht wählt und das sie diese beiden Worte auch wählte, weil sie entweder ein Ziel damit verfolgte, dass der Flüchtlingsbekämpfung (?) oder weil sie eine Situation beschreiben wollte, darf man zum Schluß ernsthaft fragen:

 „Werden Flüchtlinge also ´bekämpft´ oder sollen sie zukünftig ´bekämpft´ werden?“.

Simon Oschwald

 Literatur:

[1] Fischer, Susanne (2004): Diskursive Sicherheitsanalyse, Sicherheit als sprechakttheoretisches Konzept, Wien.

 

 

Korpus:                                                                                                                        

http://www.bild.de/politik/ausland/terrorismus/europol-warnt-mit-der-fluechtlingsflut-steigt-die-terror-gefahr-17500526.bild.html.

http://www.focus.de/politik/deutschland/tunesien-fluechtlinge-bayern-droht-mit-grenzkontrollen_aid_617095.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,756132,00.html

http://www.zeit.de/online/2009/08/populismus-merkel-fluechtlinge/seite-1

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

So lautet Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes, welches 1949 erlassen wurde. Seine Wurzeln liegen im traurigen Andenken des Nationalsozialismus. Millionen von Menschen mussten vor dem Terrorregime fliehen, weitere Millionen verloren ihr Leben. In den frühen Jahren der Bundesrepublik waren die Nachwehen des 2. Weltkrieges noch immer stark zu spüren. Über 12 Millionen Vertriebene suchten in Deutschland eine neue Heimat¹. Dagegen emigrierten hunderttausende Deutsche insbesondere nach Süd- und Nordamerika und Australien. Überwiegend waren diese Menschen Wirtschaftsflüchtlinge und suchten ihr Glück in Übersee, da sie in Deutschland keine Perspektive mehr sahen.

Laut UNHCR² befinden sich derzeit weltweit mehr als 43 Millionen Menschen auf der Flucht.³ Ein Promille aller Flüchtlinge ersucht Asyl in Deutschland, welches laut dem United Nation Development Program stets unter den Top 20 der reichsten Länder der Welt ist. Bekanntlich nehmen die ärmsten Länder die meisten Flüchtlinge auf, allen voran Pakistan. Der UNHCR berechnete die Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge eines Landes im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Nach dieser Rechnung kommen in Pakistan auf jeden Dollar des Bruttoinlandprodukts 710 Flüchtlinge, in Deutschland dagegen nur 17 Flüchtlinge pro Dollar.⁴

Im Jahr 2011 stellten 45.741 Menschen einen Asylantrag in Deutschland. Von diesen Antragstellern erhielten 652 Personen, also weniger als 1,5%, den Status eines Asylberechtigten nach Artikel 16a des Grundgesetzes.⁵ Weitere 7.098 (16,4%) Personen erhielten Asyl nach der Regelung der Genfer Konvention.
Zudem wurde 2.577 Personen (5,9 %) ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes, also „subsidiären Schutz“ ausgestellt. Die beiden letzteren genannten Status bieten aber langfristig nicht die selben Rechte wie die Anerkennung als Flüchtling nach Arikel 16a GG.

Deutschland schottet sich systematisch gegen Flüchtlinge ab. Zum einen durch die Abwehr von Flüchtlingen an den europäischen Außengrenzen, zum anderen durch die nationalen Gesetze. Im Mai 1993 wurde der Artikel 16a des Grundgesetz geändert und eine Asylberechtigung nach dem Grundgesetz ist seitdem nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller sich bereits vor seinem Grenzübertritt nach Deutschland in einem „sicheren Drittstaat“ aufgehalten hat. Auch eine Durchreise wird offensichtlich als Aufenthalt gewertet. Die Crux ist, dass Deutschland seit der Erweiterung der EU von „sicheren Drittstaaten“ umgeben ist, da zu diesen auch die Schweiz zählt. Wer also über den Landweg nach Deutschland kommt und vielleicht nicht einmal weiß, welche Länder er passiert hat, da er zum Beispiel in einem verplombten LKW eingereist ist, kann dennoch kein Asyl nach Artikel 16a GG erhalten.

Einziger weg nach Deutschland zu kommen und hier auf Asyl nach dem Grundgesetz zu hoffen, ist also der Luftweg. Um überhaupt in ein Flugzeug nach Deutschland zu gelangen, benötigt man ein Visum, welches für Menschen aus Krisengebieten nur schwer zu erhalten ist. Das heißt wiederum, dass viele Menschen gezwungen sind mit gefälschten Pässen und Visa einzureisen. Zum einen werden somit Flüchtlinge kriminalisiert, zum anderen wird diese Reise für viele Verfolgte aufgrund mangelnder finanzieller Mittel oder auch Zeit unmöglich. Wer es dennoch schafft nach Deutschland mit einem Flugzeug einzureisen, dessen Asylanliegen kann bereits im beschleunigten Flughafenverfahren abgefertigt werden.

All diese Gegebenheiten machen deutlich, dass das Grundrecht auf Asyl, wie es im Grundgesetz Artikel 16a verankert ist, zusehends ausgehölt wird.

Andrea Schuster

_________________

¹http://www.bpb.de/themen/CNSEUC,1,0,Zwangswanderungen_nach_dem_Zweiten_Weltkrieg.html

² Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen

³ http://www.proasyl.de/de/themen/basics/basiswissen/wie-viele-fluechtlinge-gibt-es/

⁴ http://www.tagesspiegel.de/mediacenter/fotostrecken/weltspiegel/fotostrecke-fluechtlinge-in-pakistan-iran-und-syrien/4312774.html?p4312774=8#image

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/01/asylzahlen_2011.html?nn=109632

Enklave Kempten

Deutschland ist im gesamten europäischen Unionsgebiet der einzige Staat, welcher eine gesetzliche räumliche Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete praktiziert.
Bis zum Jahr 2010 erlaubte §56 des Asylverfahrensgesetz den räumlichen Aufenthalt von Asylbewerbern in Bayern lediglich im Landkreis der zuständigen Ausländerbehörde. Dieses Gesetz wurde im April 2010 gelockert¹ und die räumliche Beschränkung auf den gesamten Regierungsbezirk und die Landkreise benachbarter Regierungsbezirke ausgeweitet. Geduldete Flüchtlinge in Bayern erhalten nach dieser Gesetzesnovelle die Erlaubnis, sich im gesamten Freistaat aufzuhalten.²

Auch knapp zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes gibt es in Kempten, eine Stadt im Regierungsbezirk Schwaben, noch immer Flüchtlinge mit dem Status einer Duldung, deren räumliche Beschränkung auf den Landkreis Kempten beschränkt ist. Hierbei handelt es sich nicht um Einzelfälle sondern um den Großteil der Bewohner der GU.³
So kann zwar die Bewegungsfreiheit gesetzlich noch immer auf den Landkreis reduziert werden, wenn hierzu triftige Gründe vorliegen, doch ist stark zu bezweifeln, dass in Kempten bei jedem Geduldeten berechtigte Gründe es zwingend notwendig machen, dass sich diese Menschen täglich im Landkreis aufzuhalten haben.
Es ist hier letztendlich nicht zu klären, ob und warum sich eine Stadt inmitten Deutschlands nicht an Gesetzesänderungen hält. Sicher ist nur, dass die Bewegungsfreiheit der Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Kempten noch immer stark eingeschränkt ist.

Der §57 des Asylverfahrensgesetzes schreibt vor, dass die Asylbewerber und Geduldeten ihren Geltungsbereich nur mit Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde verlassen dürfen. Diese Residenzpflichtbefreiung, umgangssprachlich auch Reiseerlaubnis, muss beim zuständigen Sachbearbeiter des Ausländeramts beantragt werden. Die Gebühren der Genehmigung belaufen sich auf 10 €, somit fast ein Viertel des Betrages, den ein Asylbewerber oder Geduldeter monatlich zur Verfügung hat.
Ob eine Erlaubnis erteilt wird liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Dabei sind die Flüchtlinge oft der Willkür der Beamten ausgeliefert. Es scheint in Kempten, dass dieser Ermessensspielraum prinzipiell nicht im Wohlwollen des Antragstellers liegt. Über Jahre hinweg klagen die  Asylbewerbern und Geduldeten in Kempten, dass sie keine Residenzpflichtbefreiungen ausgestellt bekämen. Einzige Ausnahme sind Anwaltstermine in anderen Städten, wenn die Residenzpflichtbefreiung vom Rechtsanwalt angefordert wird.

Ein Bewohner der GU Kempten erzählt, dass er seit fünf Jahren versucht eine Erlaubnis zum Verlassen des Bezirks zu erhalten, um Familienangehörige in einem anderen Bundesland besuchen zu können. Diese Familienangehörigen haben das Gesuch des Antragstellers unterstützt und den gewünschten Besuch bestätigt. Dennoch erhielt dieser Bewohner in all den Jahren keine Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises.
Ein anderer Bewohner ist aktiv in einem ortsansässigen Sportverein. Ein Vertreter des Sportvereins fragte bei der Ausländerbehörde an, ob der Geduldete mit dem Team an einem Auswärtsspiel teilnehmen könne. Die dafür benötigte Residenzpflichtbefreiung wurde beim Ausländeramt Kempten abgelehnt.
Im Sommer 2008 verwehrte das Ausländeramt Kempten Flüchtlingen die Teilnahme an einer Konferenz über Flüchtlingsrechte in Nürnberg, indem den Antragstellern keine Residenzpflichtbefreiung ausgestellt wurde. Siehe Artikel der Karawane München.⁴

Die Erzählungen über Ablehungen von Residenzpflichtbefreiungen ließen sich seitenweise fortführen.  Zusammenfassend ist aber zu sagen, dass Asylbewerber und Geduldete in Kempten selbige Stadt nicht verlassen dürfen. Das heißt, dass die Bewohner der GU Kempten jahrelang Tag ein Tag aus in der selben Stadt verbringen müssen. Können wir uns vorstellen, was es heißt, wenn ein Beamter die Entscheidung trifft, ob wir Familienangehörige besuchen dürfen oder unseren Hobbys nachgehen können?

In Kempten leben Menschen, denen teilweise über ein halbes Jahrzehnt verwehrt wird ihre Familien in einem anderen Bundesland zu besuchen. Dass deren Bewegungsfreiheit so enorm eingeschränkt ist, macht eine Integration dieser Menschen unmöglich. Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie Frieden und Freiheit suchten, leben seit Jahren in einem Großraumgefängnis namens Kempten. Unverschuldet sind sie in dieser Lage und ohne Kontrolle über ihr eigenes Leben fristen sie ihren Alltag in Kempten in sozialer Isolation und Demütigung.
So ist ihnen nicht nur das Recht entzogen worden, sich frei im gesamten Bundesland aufzuhalten – wie es die Gesetzesnovelle vorsieht -, sondern wird ihnen auch verwehrt, eine amtliche Erlaubnis zu erhalten, welche es ihnen zumindest zeitweise erlauben würde, die Stadt zu verlassen.

Es scheint verständlich, dass aus purer Verzweiflung sich einzelne Geduldete über dieses Verbot nach Jahren hinwegsetzen und ohne eine amtliche Erlaubnis die Stadt verlassen. Im Falle einer Polizeikontrolle werden diese Personen kriminalisiert und es drohen ihnen Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.⁵
Auch hier unterliegen die Flüchtlinge erneut dem Ermessungsspielraum der Beamten. Bei einem erstmaligen Vergehen kann lediglich eine Verwarnung ausgesprochen werden oder auch eine Strafe von 25€ oder mehr verhängt werden. Die Bewohner der GU Kempten erzählen von Strafen von bis zu 400€ beim zweiten Verstoß. Diese Strafen müssen in monatlichen Raten von 10€ bei einem Taschengeld von 40,90€ abbezahlt werden.

Verstößt die Residenzpflicht ohnehin schon gegen die menschliche Würde und Selbstbestimmung und ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, so wird diese Beschränkung in Kempten besonders hart umgesetzt. Man kann nur mutmaßen, warum sich die zuständigen Sachbearbeiter wie beschrieben verhalten. Die Gründe dafür sollen hier auch nicht geklärt werden. Aufgezeigt werden soll aber, dass Kempten in Ausländerangelegenheiten wie eine Enklave in Bayern erscheint. In dieser Enklave leben Menschen, deren persönliche Freiheit auf das Gröbste beschnitten ist.

Wir von „Grenzgänger unter uns“ erhoffen uns, dass das Ausländeramt Kempten sich mit der Novelle der Residenzpflicht auseinandersetzt und zukünftig im Sinne der Flüchtlinge handelt.

Andrea Schuster

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¹ http://www.residenzpflicht.info/news/lockerung-der-residenzpflicht-in-bayern/

² § 61Räumliche Beschränkung; Ausreiseeinrichtungen
(1) Der Aufenthalt eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers ist räumlich auf das Gebiet des Landes beschränkt. Weitere Bedingungen und Auflagen können angeordnet werden. Von der räumlichen Beschränkung nach Satz 1 kann abgewichen werden, wenn der Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 berechtigt ist oder wenn dies zum Zwecke des Schulbesuchs, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erforderlich ist. Das Gleiche gilt, wenn dies der Aufrechterhaltung der Familieneinheit dient.

³  GU = Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

⁴  http://carava.net/2008/07/31/nuernberg-25-27-juli-refugee-rights-conference-in-nuernberg-ein-hoffnungsvoller-schritt-fuer-ein-netzwerk-von-fluechtlingsaktivistinnen/

⁵ §85 AsylVfG Sonstige Straftaten
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wiederholt einer Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Abs.1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 71a Abs.3, zuwiderhandelt,
§86 AsylVfG Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt ein Ausländer, der einer Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Abs.1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 71a Abs.3, zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.