4-Stufen-Modell

Das Vier-Stufen-Modell

Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (und die Entscheidung darüber) wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Bayern erfolgt die Unterbringung nach dem sog. „4-Stufen-Modell“. Im Rahmen dieses Modells wird ersichtlich welche Arten von Unterkünften es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt:

Stufe 1, eine vollzeitbetreute Einrichtung (Betreuung Tag und Nacht an allen Tagen) und Stufe 2, eine teilzeitbetreute Einrichtung (Betreuung meist nur von Montag bis Freitag tagsüber) fallen noch in den Rahmen der Jugendhilfe. Innerhalb einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung sind die Leistungen welche den jungen Flüchtlingen zustehen beachtlich höher als in Stufe 3 und 4 (derzeit beträgt der Satz 359,00 Euro im Monat, hinzu kommt die Schulpauschale von 100,00 Euro pro Jahr). Dies sind Einrichtungen wie sie weiter oben im Abschnitt zu den UMF im Alter von unter 16 Jahren schon beschrieben wurden, z. B. die Wohngemeinschaft für Flüchtlingskinder Nürnberg e. V. mit dem dazugehörigen Außenbetreuten Wohnen.

Stufe 3, die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fällt allerdings nicht mehr unter die Jugendhilfe. Die Jugendlichen erhalten nur die geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (40,90 Euro pro Monat, zuzüglich 2x 153,00 Euro Kleidergeld und 40,00 Euro extra für schulrelevante Ausgaben pro Jahr, einmalig 20,00 Euro für eine Schultasche) . In den meisten GUs für UMF gibt es nur für vergleichsweise wenige Stunden einen Ansprechpartner zur Beratung in allen täglichen Lebensangelegenheiten, u. a. wird der Schulbesuch gefördert und Hausaufgabenbetreuung organisiert. Ein Beispiel hierfür ist die Nürnberger Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt1 in der Gemeinschaftsunterkunft für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren in der Wohnanlage Regensburger Straße. Abgesehen von dem intensiveren Beratungs- und Betreuungsangebot zu welchem auch die Organisation von Freizeitangeboten gehört, macht speziell diese GU für unbegleitete Minderjährige kaum einen Unterschied zur Unterbringung nach Stufe 4. Sie befindet sich auf dem selben Gelände wie die Unterkunft für Erwachsene. Die Jugendliche leben ebenfalls in Containern.

Stufe 4 bedeutet die Zuteilung zu einer Gemeinschaftsunterkunft für erwachsene Flüchtlinge. Es gibt hier keinerlei Raum des Schutzes für den Jugendlichen mehr. In diesem Fall ist der Jugendliche nicht nur genau wie die Erwachsenen untergebracht und erhält die selben geringen Leistungen, sondern teilt i. d. R. auch sein Zimmer mit Erwachsenen, für ihn fremden Menschen. Diese GUs verfügen zwar oft über ein Büro in welchem die Flüchtlinge Beratung und Unterstützung bekommen können (so gibt es z. B. eine Beratungsstelle der AWO in der Nürnberger Gemeinschaftsunterkunft Kunigundenstrasse2), doch der Beratungs- und Unterstützungsumfang fällt sehr viel geringer aus.

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1 AWO Nürnberg: „Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge„; Zugriff am 15.10.2010.

2 AWO Nürnberg: „Beratung in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge„; Zugriff am 15.10.2010.

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